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Sorgerechtsstreit mit Auslandsbezug: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde von Block-Erbin zurück

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Inhalt - Im Überblick

Im Sorgerechtsstreit mit internationalem Bezug musste Christina Block vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage hinnehmen. Die Unternehmerin streitet um das Sorgerecht und sieht sich zudem wegen des Verdachts auf Kindesentziehung einer Anklage gegenüber. Erfahren Sie hier mehr!

Sorgerechtsstreit mit internationalem Bezug: BVerfG weist Verfassungsbeschwerde der Block-Erbin zurück

Im langjährigen Sorgerechtsstreit zwischen Christina Block und ihrem in Dänemark lebenden Ex-Mann hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der Mutter abgelehnt. Die bekannte Steakhaus-Erbin kämpft seit Jahren um das Sorgerecht für ihre gemeinsamen Kinder, während parallel ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Kindesentziehung gegen sie läuft. Der Fall verdeutlicht die Komplexität und emotionale Aufladung von Sorgerechtsverfahren mit internationalem Bezug, insbesondere wenn ein Elternteil im Ausland lebt oder ein möglicher Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Raum steht.

BVerfG: Verfassungsbeschwerde von Christina Block im Sorgerechtsstreit abgewiesen

Ein brisante Sorgerechtsaffäre mit internationaler Dimension sorgt für Aufsehen: In der Silvesternacht 2023 sollen maskierte Männer den Vater der Kinder, Unternehmensberater Stephan Hensel, überfallen und die beiden Kinder – damals zehn und 13 Jahre alt – gewaltsam nach Deutschland gebracht haben.

Im Zentrum des Verfahrens steht Christina Block, Erbin der bekannten Block House Steakhaus-Kette, die sich seit Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht stritt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage wegen Kindesentziehung gegen Block sowie ihren Lebensgefährten, den ehemaligen Sportmoderator Gerhard Delling, erhoben.

Parallel dazu wurde nun auch der familienrechtliche Weg endgültig beendet: Das Bundesverfassungsgericht hat Blocks Verfassungsbeschwerde im Sorgerechtsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 09.04.2025 – 1 BvR 1618/24).

Unsere Anwälte für Familienrecht sind auf grenzüberschreitende Sorgerechtsfälle, Kindesentziehung und internationale Familienkonflikte spezialisiert. Wir vertreten Ihre Rechte mit Weitblick – rechtlich fundiert, diskret und konsequent.

Internationaler Sorgerechtsstreit: Aufenthaltsbestimmungsrecht für Christina Block – Umsetzung in Dänemark scheitert

Im komplexen Sorgerechtsverfahren zwischen Christina Block und Stephan Hensel geht es um insgesamt vier gemeinsame Kinder. Während eine volljährige Tochter beim Vater in Dänemark lebt und eine 16-Jährige auf eigenen Wunsch bei der Mutter in Hamburg, betrifft das aktuelle Verfahren die zwei jüngeren Kinder.

Diese kehrten nach einem ursprünglich nur kurz geplanten Besuch beim Vater in Dänemark nicht zurück. Stephan Hensel, der dort mit seiner neuen Frau lebt, verweigerte die Rückführung, obwohl die Kinder bei der Mutter in Deutschland leben sollten. Christina Block erschöpfte sämtliche legale Mittel, um die Kinder zurückzuholen – blieb jedoch vor dem Familiengericht zunächst erfolglos, obwohl der Vater ein gerichtlich angeordnetes Gutachten boykottierte.

Auf ihre Beschwerde hin entschied das OLG Hamburg, dass Christina Block das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Doch auch dieser rechtskräftige Beschluss wurde in Dänemark nicht umgesetzt: Die dortigen Behörden verweigerten die Vollstreckung unter Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung.

Christina Block unter Druck: Entführungsvorwurf im internationalen Sorgerechtsstreit

Nach jahrelangem Sorgerechtsstreit um zwei gemeinsame Kinder mit ihrem Ex-Mann Stephan Hensel steht Christina Block nun im Fokus strafrechtlicher Ermittlungen. Medienberichten zufolge soll sie ein Entführungskommando beauftragt haben, um ihre Kinder von Dänemark nach Deutschland zurückzubringen – ein Vorwurf, der derzeit im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren geklärt wird.

Die Hamburger Unternehmerin hatte zuvor vergeblich versucht, ihre Sorgerechtsansprüche in Deutschland und Dänemark durchzusetzen. Obwohl das OLG Hamburg ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusprach, wurde der Beschluss in Dänemark nicht vollstreckt – die Behörden dort sahen das Kindeswohl gefährdet. Block sei nach Erkenntnissen aus den Ermittlungsakten dazu übergegangen, alternative Wege zu suchen: Sie habe ehemalige Sicherheitsbeamte, Ex-Geheimdienstler und politische Kontakte eingeschaltet. Seit Januar 2024 leben die beiden Kinder wieder bei ihrer Mutter in Hamburg.

Während Christina Block in Dänemark weiter juristisch gegen den Sorgerechtsentzug vorging, übertrug ein dortiges Gericht dem Vater das alleinige Sorgerecht. Auch deutsche Gerichte erklärten sich inzwischen mehrheitlich für unzuständig, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt bereits längere Zeit in Dänemark lebten.

Unsere Anwälte für Familienrecht begleiten Mandanten bei hochkomplexen Sorgerechtsverfahren mit Auslandsbezug, inklusive Verfahren zur Kinderrückführung, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und internationaler Zuständigkeit.

BVerfG weist Verfassungsbeschwerde von Christina Block im Sorgerechtsstreit ab – Kinder leben dauerhaft in Dänemark

Christina Block, die sich seit Jahren mit ihrem Ex-Mann um das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder streitet, hat auch vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) keinen Erfolg erzielt. Sie hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, nachdem deutsche Gerichte sich für unzuständig erklärt hatten, weil die Kinder längere Zeit in Dänemark lebten.

Block rügte unter anderem eine Verletzung ihres Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG sowie eine Verletzung ihres Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art. 20 Abs. 3 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). Das BVerfG wies die Beschwerde jedoch zurück.

Zwar sei ihr Grundrecht auf elterliche Sorge betroffen, jedoch habe das OLG Hamburg nachvollziehbar begründet, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dänemark hätten und sich dort sozial integriert hätten. Die Entscheidung sei mit dem Kindeswohl vereinbar und stelle keine grundlegend fehlerhafte Auslegung des Elternrechts dar.

Auch der frühere Beschluss, mit dem das OLG Hamburg dem Vater das Sorgerecht zugesprochen hatte, könne verfassungsrechtlich nicht mehr überprüft werden – es fehle laut Gericht am Rechtsschutzinteresse, nachdem die Zuständigkeit deutscher Gerichte inzwischen verneint wurde.

Unsere Anwälte für Familienrecht sind auf komplexe Verfahren mit internationalem Bezug, Sorgerechtskonflikte und Verfassungsbeschwerden in familienrechtlichen Verfahren spezialisiert. Wir vertreten Sie mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl – bundesweit und in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachanwälten.

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