Die Scheidung ist ein emotional herausforderndes Ereignis. Unsere Anwaltskanzlei ist darauf spezialisiert, Sie während des Scheidungsprozesses zu begleiten und Ihre Interessen zu vertreten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Scheidung sowie wie unsere Kanzlei Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite stehen kann.
Die Bedeutung einer Scheidung
Eine Scheidung bedeutet das Ende einer Ehe und hat weitreichende rechtliche und persönliche Folgen. Sie betrifft nicht nur die beiden Ehepartner, sondern oft auch deren Kinder, das gemeinsame Vermögen und das Sorgerecht. Eine fundierte rechtliche Beratung ist entscheidend, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden.
Der Zusammenhang von Trennung und Scheidung
Jeder Scheidung geht eine Trennung voraus. Bevor der Scheidungsantrag gestellt werden kann, muss mindestens ein Jahr gewartet werden. Der Ablauf des so genannten Trennungsjahres ist Grundvoraussetzung für jede Scheidung und kann nur in Härtefällen umgangen werden. Bereits zum Zeitpunkt der Trennung stellen sich viele rechtliche Fragen:
- Wo lebt das gemeinsame Kind?
- Wer darf in der ehelichen Wohnung verbleiben und wer zieht aus?
- Wird zum jetzigen Zeitpunkt bereits Unterhalt geschuldet?
Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, bereits zum Zeitpunkt der Trennung einen Beratungstermin mit unseren Rechtsanwälten zu vereinbaren.
Es empfiehlt sich, bereits bei der Trennung einen Anwalt aufzusuchen, um die Folgen der Trennung zu besprechen. So können Fehler vermieden werden, die später nur schwer zu korrigieren sind.
Wer zahlt die Scheidungskosten?
Die Scheidungskosten berechnen sich nach dem sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird in der Regel vom Gericht nach den Einkommensverhältnissen der Ehegatten festgesetzt. Danach richten sich auch die Anwaltsgebühren.
Eine „kostenlose“ Scheidung gibt es nicht. Wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten eines Scheidungsverfahrens zu tragen, können wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dies ist eine Möglichkeit, einkommensschwache Personen zu unterstützen. Je nach finanzieller Situation sind Ratenzahlungen möglich oder die gesamten Kosten werden vom Staat übernommen.
Es ist uns wichtig, Ihnen die Kosten eines solchen Verfahrens transparent darzustellen. Gerne besprechen wir die Angelegenheit daher mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns an!
Welches Gericht ist für mich zuständig?
Welches Familiengericht im Saarland für Ihre Scheidung zuständig ist, richtet sich grundsätzlich danach, in welchem Bezirk einer der Ehegatten mit allen minderjährigen Kindern wohnt. In sonstigen Fällen richtet sich die Zuständigkeit danach, wo die Ehegatten zuletzt zusammen gelebt haben. Wir geben Ihnen hier nur die Grundsätze wieder, von denen es natürlich Ausnahmen gibt. Im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung werden wir Sie selbstverständlich über das zuständige Gericht im Einzelnen informieren.
Im Saarland sind folgende Gerichte örtlich zuständig:
- Amtsgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Str. 13, 66119 Saarbrücken
- Amtsgericht Saarlouis, Prälat-Subtil-Ring 10, 66740 Saarlouis
- Amtsgerichts Merzig, Wilhelmstr. 2, 66663 Merzig
- Amtsgericht Völklingen, Karl-Janssen-Straße 35, 66333 Völklingen
- Amtsgericht Homburg (Saar), Zweibrücker Straße 24, 66424 Homburg
- Amtsgericht Lebach, Saarbrücker Straße 10, 66822 Lebach
- Amtsgericht Neunkirchen (Saar), Knappschaftstrasse 16, 66538 Neunkirchen
- Amtsgericht Ottweiler, Reiherswaldweg 2, 66564 Ottweiler
- Amtsgericht St. Ingbert, Ensheimer Str. 2, 66386 St. Ingbert
Die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens wird durch unseren Familienanwalt selbstverständlich an allen saarländischen Gerichten übernommen.
Was kann ein Scheidungsanwalt im Saarland für Sie tun?
Die Tätigkeit unserer Rechtsanwälte ist darauf ausgerichtet, Sie von der Trennung bis zur erfolgreichen Scheidung zu begleiten. Wir arbeiten bereits seit mehr als 30 Jahren in diesem Bereich.
Bei dem ersten Beratungsgespräch stellen sich häufig eine Vielzahl von Problematiken, die es gilt, aufzuklären.
Aufgrund unserer fachanwaltlichen Spezialisierung können wir Sie während des gesamten Verfahrens unterstützen – und das saarlandweit.
Unsere Kanzlei ist familienrechtlich ausgerichtet. Bereits seit mehr als 30 Jahren stellt dies einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei.
Wir unterstützen Sie bereits vollumfänglich bei der Trennung. Bereits hier können wir Ihnen wertvolle Tipps an die Hand geben, die bei falschen Verhalten in der Trennungssituation zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen führen kann.
Zugleich leiten wir auch die Maßnahmen zur Durchführung der Scheidung ein und beraten unsere Mandantschaft vollumfänglich im Bereich der Scheidung.
Wir sind auch darauf spezialisiert, zwischen den Ehegatten eine geeignete Vereinbarung zu finden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Insbesondere im Bereich der einvernehmlichen Scheidung ist der Abschluss einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll, um vermögensrechtliche, unterhaltsrechtliche und kindschaftsrechtliche Fragen vorab zu klären.
Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen!