Das Versicherungsrecht
Der Rechtsbereich des Versicherungsrechts.
Sie haben jahrelang ihre Versicherungsbeiträge gezahlt und dennoch möchte Ihre Versicherung nicht zahlen. Man erhält schnell den Eindruck, dass der Versicherer, insbesondere bei größeren Schäden, aus Prinzip nicht leisten möchte.
Die Versicherer lehnen die begehrte Leistung aus unterschiedlichen Gründen ab, etwa es läge ein subjektiver oder objektiver Risikoausschluss vor, eine Obliegenheitsverletzung oder die Anzeigepflicht sei verletzt worden. Durch die Verwendung dieser Rechtsbegriffe ist es für den Versicherungsnehmer nicht immer einfach, zu erkennen, aus welchen Gründen die Versicherungsleistung abgelehnt wird.
Als Rechtsanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in Merzig unterstützen wir Sie umfassend bei der Korrespondenz mit Ihrem Versicherer und setzen notfalls Ihre Rechte gerichtlich durch.
Die Teilbereiche
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
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- berufliche Haftpflichtversicherung
- Reiseversicherung