Worum geht es?
Der Bereich des Verkehrsrechts
Obwohl in Deutschland mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle passieren, ist es dennoch für den Betroffenen eine besondere Situation. Es kann schnell passieren, dass man sich nach einem Verkehrsunfall in widersprüchliche Aussagen verstrickt und fehlerhafte Schuldzuwendungen macht. Bevor Sie sich bezüglich des Unfalls äußern, sollten Sie zunächst anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Unser Verkehrsanwalt kann Sie kompetent unterstützen und für Sie die Haftungsfrage klären. Zudem können Ihnen als geschädigte Person eine Vielzahl an Ansprüchen zustehen.
Die Teilbereiche
- Sachschaden
- Personenschaden
- Schmerzensgeld
- Mietfahrzeug
- Wertminderung des beschädigten Fahrzeugs
- Kosten für die Beauftragung eines Gutachters
- Abschleppkosten
- Sachverständigenkosten
Unfallabwicklung
Die Unfallregulierung
Nach einem Verkehrsunfall muss der eingetretene Schaden abgewickelt werden. Es kann nicht nur zu Schäden an ihrem Fahrzeug, sondern auch zu Personenschäden kommen. Diejenige Person, die einen Unfall verursacht hat, muss auch den entsprechenden Schaden ersetzen. Es ist aber nicht immer ganz einfach, zu seinem Recht zu kommen. So muss durch die geschädigte Person der Schaden bewiesen werden. Es ist daher besonders ratsam, den Verkehrsunfall zu dokumentieren.
Der Unfallverursacher muss zudem die Kosten Ihres Verkehrsanwalts übernehmen. Wir übernehmen für Sie die entsprechende Geltendmachung der entstandenen anwaltlichen Gebühren.
Welche Schäden werden ersetzt?
Zum einen sind die Sachschäden zu ersetzen. So sind entweder die Reparaturkosten zu übernehmen oder bei einem wirtschaftlichem Totalschaden der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall. Zugleich ist ihr Fahrzeug wegen des Verkehrsunfalles in der Regel weniger wert. Auch eine solche Wertminderung ist von dem Unfallverursacher zu ersetzen. Letztlich steht Ihnen im Grundsatz auch die Übernahme der Kosten für ein Mietfahrzeug während der Dauer der Reparatur zu. Wenn Sie ein Mietwagen nicht benötigen, können Sie eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen.
Auch die Personenschäden sind zu ersetzen. Wenn Sie durch den Verkehrsunfall einen Schmerzen erleiden, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von dem jeweiligem Fall ab und muss angemessen sein.