Worum geht es?
Der Bereich des Mietrechts
Der Bereich des Mietrechts beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer unter Einbeziehung des Hausverwalters.
Die Teilbereiche
- Kündigung
- Räumung
- Mietmängel
- Mietminderung
- Mieterhöhung
- Schönheitsreparaturen
- Betriebskostenabrechnung
- Mietvertrag
- Wohnungseigentumsrecht
- Eigentümerversammlung
- Wirtschaftsplan
- Hausverwalter
- Teilungserklärung
- Grundstücksrecht