Mietrecht und Wohnungs­eigentumsrecht

Der Rechtsbereich des Mietrechts.

Der Bereich des Mietrechts beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter.

Im Wohnungseigentumsrecht geht es um die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer unter Einbeziehung des Hausverwalters.

Die Teilbereiche