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Scheidungsanwalt in Merzig

Was zeichnet unsere Kanzlei aus?

Als Scheidungsanwalt unterstützen wir Sie auf dem Weg von der Trennung bis hin zur Scheidung. Die Scheidung ist für alle Beteiligten eine besonders schwierige Situation. Es geht nicht nur um die emotionale Belastung, vielmehr kommen Unsicherheiten und Sorgen hinzu, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind.

Bereits seit mehr als 20 Jahren ist das Familienrecht, insbesondere das Scheidungsrecht, eines unserer Hauptschwerpunkte. Wir kümmern uns als Rechtsanwälte für Scheidungsrecht in Merzig um Ihre Sorgen und finden für jede Rechtslage eine geeignete Lösung.

Als Fachanwaltskanzlei stehen wir an Ihrer Seite!

Die Trennung

Wann liegt eine Trennung im rechtlichen Sinne vor?

Jeder Scheidung geht zunächst die Trennung voraus. Regelmäßig erfolgt die Trennung dadurch, dass einer der Ehegatten aus dem vormals gemeinsam genutzten Wohnraum auszieht. Eine Trennung ist aber auch innerhalb dem ehelichen Wohnraum möglich. Diese zuletzt genannte Form der Trennung führt im Nachhinein häufig zu Streit zwischen den Ehegatten. So könnte ein Ehegatte behaupten, die Trennung sei noch gar nicht erfolgt. Der genaue Trennungszeitpunkt kann für die Durchführung der Scheidung enorm wichtig sein  und muss durch den Ehegatten, der den Scheidungsantrag stellt, notfalls nachgewiesen werden. 

Die Folgen der Trennung

Bereits die Trennung hat enorme rechtliche Auswirkungen. Häufig ergeben sich für die Ehegatten zudem eine Fülle von Fragen, etwa:

Sie sollten sich daher bereits nach der Trennung durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht beraten lassen. Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld der Scheidung, um rechtliche Probleme präventiv zu vermeiden.

Die einvernehmliche Scheidung

Die Ehegatten haben bereits im Vorfeld der Scheidung die Möglichkeit eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu vereinbaren. Dies bietet sich insbesondere in den Fällen an, bei denen zwischen den Ehegatten kein Streit besteht. Hierdurch werden bereits die wichtigsten Fragen der Trennung und Scheidung geklärt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Auch das Scheidungsverfahren wird hierdurch verkürzt. Das Gericht wird im Verfahren eine Inhaltskontrolle durchführen und die Vereinbarung auf Unangemessenheit überprüfen.

Als Scheidungsanwalt können wir Sie bereits im Vorfeld der Scheidung unterstützen und eine einvernehmliche Regelung zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten finden.

Die Voraussetzungen der Scheidung

Das Scheitern der Ehe

Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Das Scheitern der Ehe wird von Gesetzes wegen vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. Die Ehe kann also in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.

Spätestens nach dreijähriger Trennung wird unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Ab diesem Zeitpunkt ist eine Scheidung immer möglich.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Scheidung auch ohne Trennungsjahr möglich. Eine solche Härtefallscheidung ist u.a. möglich, wenn ein Ehegatte wiederholt Gewalttätigkeiten seines Ehepartners ertragen musste und ihm deshalb die Fortsetzung der Ehe unzumutbar ist.

Das Einreichen des Scheidungsantrags

Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt eingereicht werden. Mit der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten wird die Scheidung rechtshängig.

Die Folgen der Scheidung

Die Scheidung löst erhebliche rechtliche Wirkungen aus. Im Folgenden erhalten Sie einen ersten Überblick.

Spätestens mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Unter Umständen besteht aber ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

Zudem entsteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Sofern keine Vereinbarung vor bzw. während der Ehe getroffen haben, leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Eheleute während der Ehe getrennt. Nach der Scheidung entsteht aber ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Hierbei wird das Anfangs- und das Endvermögen jedes Ehegatten berechnet und hieraus der Zugewinn berechnet. Wenn der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen übersteigt, ist die Differenz hälftig auszugleichen.

Zudem findet der Versorgungsausgleich statt. Hierbei werden die Rentenanwartschaften ausgeglichen, die während der Ehe erworben werden. Der Versorgungsausgleich wird bei der Scheidung von Amts wegen durchgeführt und kann nur in besonderen Fällen vermieden werden.

Der Ablauf des Scheidungsverfahrens

Nach der Einreichung des Scheidungsantrags werden Sie zur Zahlung des Gerichtskostenvorschusses aufgefordert. Sind sie wirtschaftlich nicht in der Lage diese Kosten zu tragen, so besteht die Möglichkeit Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. 

Der Scheidungsantrag wird sodann dem Ehepartner zugestellt. 

Im nächsten Schritt wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Der jeweilige Rentenversicherungsträger berechnet sodann die Rentenanwartschaften.

Gegebenenfalls wird über sonstige Folgesachen, etwa Unterhalt, Umgang oder ähnliches verhandelt.

Zuletzt erfolgt der Scheidungstermin. Im Termin werden die Beteiligten durch den vorsitzenden Richter persönlich angehört.

Häufige Fragen und Antworten

Für eine erste Trennungsberatung werden in der Regel keine Unterlagen benötigt.

Sofern Sie die Einreichung des Scheidungsantrags wünschen, benötigen wir die Heiratsurkunde sowie die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder. Diese Unterlagen können selbstverständlich auch nachgereicht werden.

Für die Durchführung der Scheidung muss nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten sein. Ein Rechtsanwalt kann wegen der widerstreitenden Interessen aber nicht beide Ehegatten vertreten. Der nicht anwaltlich vertretene Ehegatte kann keinerlei eigene Anträge stellen, sondern nur der Scheidung zustimmen. Insbesondere wegen der erheblichen rechtlichen Folgen der Scheidung, sollte sich jeder Ehegatte anwaltlich vertreten lassen.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, etwa ob die Scheidung einvernehmlich ist, ob noch Folgesachen zu klären sind und wie die derzeitige Auslastung des Familiengerichts ist. Eine Scheidung bei dem Familiengericht Merzig dauert in der Regel zwischen fünf bis sieben Monaten.

Hinsichtlich der Zuständigkeit des Gerichts in Scheidungssachen gilt eine bestimmte Rangfolge.

Sofern minderjährige Kinder vorhanden sind, ist das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk sich diese Kinder aufhalten.

Sind keine minderjährigen Kinder vorhanden, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich die ehemalige Ehewohnung befunden hat.

In sonstigen Fällen richtet sich die Zuständigkeit in der Regel nach dem Bezirk, in dem der andere Ehegatte zurzeit aufhält.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt Sie nicht nur in Merzig, sondern im gesamten Bundesland.