Das Erbrecht
Der Rechtsbereich des Erbrechts.
Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa, wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind.
Es ist ratsam, sich möglichst frühzeitig um eine erbrechtliche Regelung für den Fall des Todes zu kümmern. An die Erstellung eines rechtswirksamen Testaments werden hohe Anforderungen gestellt. Fehler oder Unklarheiten können später zu Streit zwischen den Erben führen.
Die Teilbereiche
- Erbvertrag
- Testament
- Durchsetzung der Ansprüche als Erbe
- Pflichtteil
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Auflösung der Erbengemeinschaft
- Patientenverfügungen
- Vorsorgevollmachten