Das Bußgeldrecht
Der Teilbereich des Bußgeldrechts
Im Folgenden erhalten Sie erste Informationen über das Bußgeldrecht.
Was umfasst das Bußgeldrecht?
Das Bußgeldrecht regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Das Bußgeldrecht ist von dem klassischen Strafrecht zu trennen, bei dem es um die Sanktion der Strafe geht.
Es gibt unterschiedliche Gründe für ein Bußgeld im Straßenverkehr, etwa bei Parkverstößen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Rotlichtverstoß oder das „Geblitzt werden“ bei zu schnellem Fahren.
Kleinere Verfehlungen werden meist nur mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Nach der Zahlung des Geldes, muss mit keinen weiteren Konsequenzen gerechnet werden. Im sonstigen Falle wird, auch bei geringfügigen Verstößen, ein Bußgeldverfahren in die Wege geleitet. Wird hierbei eine Geldbuße festgesetzt, ist diese erheblich höher als das ursprünglich angesetzte Verwarngeld.
Der Anhörungsbogen
Sie erhalten in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen zugesandt. Sie können sich zu dem vorgeworfenem Sachverhalt äußern. Zugleich wird Ihnen aufgezeigt, welche Beweismittel vorliegen, etwa das Foto des Blitzgerätes.
Bei Erhalt des Anhörungsbogens sollten Sie nicht in Panik geraten und Ihre Sicht der Dinge schriftlich schildern. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass Sie sich unfreiwillig selbst belasten. Es besteht aber die Pflicht, den Anhörungsbogen zurückzusenden. Sie können den Bogen ohne weitere Sachverhaltserklärung zurücksenden oder bestenfalls zuvor unseren anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Wir prüfen für Sie umfassend, ob und in welcher Form sie sich äußern sollten.
Der Bußgeldbescheid
Nach der Anhörung wird ein Bußgeldbescheid erlassen. In diesem Bescheid wird ihnen nochmals aufgezeigt, welcher Verstoß Ihnen zur Last gelegt wird. Zugleich wird das Bußgeld nun tatsächlich festgesetzt. Zugleich können Ihnen weitere Sanktion, wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot, auferlegt werden.
Sie sollten nicht ohne Weiteres die Sanktionen anerkennen und direkt die Zahlung leisten. Wir können Sie umfassend beraten, ob es sinnvoll ist, die Zahlung zu leisten oder gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Insbesondere, wenn ein ein Fahrverbot droht, sollte unbedingt gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden.
Soweit unsere Prüfung ergibt, dass in Ihrem Fall Erfolgsaussichten bestehen, sollte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Hierbei gilt eine Frist von zwei Wochen.
Bei der Überprüfung der Erfolgsaussichten werden wir im Vorfeld die Ermittlungsakte einsehen. Hierdurch kann ein vollständiger Überblick über den Stand der Ermittlungen und die vorliegenden Beweise gewonnen werden.
Es kann verschiedene Gründe geben, sich erfolgreich gegen ein Bußgeldbescheid zu wehren. Beispielhaft fallen hierunter die folgenden Gründe:
- Bescheid ist formell nicht ordnungsgemäß ergangen
- die kurze Verjährungsfrist von nur drei Monaten ab dem Verstoß ist abgelaufen
- es kann nicht nachgewiesen werden, dass sie bei dem Verstoß am Steuer gesessen haben
- die Blitzanlage hat nicht ordnungsgemäß funktioniert
- das Bußgeld oder die sonstigen Sanktionen sind nicht angemessen im Verhältnis zu dem Verstoß
All diese Fragen sind je nach Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen. Wir unterstützen Sie bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides.