Kanzlei
in Merzig & Saarlouis

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Lernen Sie uns kennen.

Erfahren Sie mehr über unser Kanzleiteam.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

08.30 – 12.00 Uhr

14.00 – 17.30 Uhr

Die Kanzlei

– Standort Merzig

Unsere Kanzlei ist seit über 40 Jahren in Merzig tätig und bietet Ihnen professionelle Rechtsberatung sowie engagierte Vertretung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. In unserer Kanzlei arbeiten erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte in einer Bürogemeinschaft zusammen. Wir stellen Ihnen genau den richtigen Partner für Ihr rechtliches Anliegen zur Seite.

In Merzig werden die folgenden Rechtsgebiete betreut:

 

– Standort Saarlouis

Ab sofort bietet Ihnen Herr Rechtsanwalt Julian Ludwig zusätzlich in Saarlouis eine kompetente Beratung und Vertretung. Er befindet sich dort in Bürogemeinschaft mit LB Rechtsanwälte Saarlouis.

Herr Rechtsanwalt Julian Ludwig bietet Ihnen auch an diesem Standort die gleiche engagierte und fachkundige Beratung, die Sie bereits aus Merzig kennen – stets mit einem klaren Fokus auf Ihr rechtliches Anliegen.

In Saarlouis werden die folgenden Rechtsgebiete betreut:

Die Rechtsanwälte

Gerd Ludwig
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht
Julian Ludwig
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Norbert Peter
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Denise Rieth
Rechtsanwältin
Mietrecht und allgemeines Zivilrecht

Unsere Vorgehensweise

1

schnelle Terminvergabe

Wir bemühen uns um eine Terminvergabe innerhalb weniger Tagen. Bereits durch Zeitablauf können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Beratungstermine in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Merzig möglichst kurzfristig zu vergeben.

2

umfassende Beratung

Unsere Rechtsanwälte & Fachanwälte beraten Sie umfassend in Ihrem rechtlichen Anliegen. Insbesondere für ein erstes Beratungsgespräch nehmen sich unsere Rechtsanwälte in unserer Merziger Kanzlei besonders viel Zeit.

3

Individuelles Vorgehen

Jedes Rechtsanliegen ist anders und bedarf eines individuellen Vorgehens. Unsere Rechtsanwälte & Fachanwälte bilden sich regelmäßig fort, um bei Ihren Lösungsansätzen die neusten Rechtsentwicklungen berücksichtigen zu können. Selbstverständlich sprechen wir im Vorfeld das Vorgehen mit Ihnen ab. 

FAQ

Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich nur vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem BGH. Insbesondere in Familiensachen besteht häufig auch vor den Amtsgerichten ein Anwaltszwang.

Unabhängig davon, ob Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich aber immer, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollends ausgeschöpft werden. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, umso besser. Bereits zu Anfang eines Verfahrens können Fehler begangen werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abändern lassen.

Sie können Ihren Rechtsanwalt jederzeit wechseln. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns sodann um die Korrespondenz mit dem ehemals beauftragten Rechtsanwaltskollegen.

Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail als auch über unser Kontaktformular vereinbaren. Wir finden einen individuellen Termin für Sie.

Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage einen ersten Termin.

Sollte es sich um eine besonders dringliche Angelegenheit handeln, wie etwa einer Gewaltschutzsache, so erhalten Sie bevorzugt und kurzfristig einen Termin.

Für eine effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen wir umfangreiche Informationen. Dazu zählen insbesondere Schriftwechsel mit Konfliktparteien und/oder Behörden sowie Bescheide, Beschlüsse oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen. Gerne können Sie die Unterlagen vorab per Email oder Post zusenden.

Die Dauer eines Gesprächs und der damit verbundenen Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall und der Schwierigkeit der Rechtsfragen ab. Die gesetzliche Maximalhöhe für ein erstes Beratungsgespräch als Verbraucher beträgt 190 € zzgl. MwSt.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz gewährt , kommen neben der vereinbarten Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten auf Sie zu. Wir übernehmen kostenlos die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von Ihrem konkreten Fall.
Wenn Sie dies wünschen, können die Gerichtskosten im Vorfeld durch uns berechnet werden. Wenn Ihr Anliegen vor Gericht Erfolg hat, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch gegen Ihren Prozessgegner auf Erstattung Ihrer Kosten.