Häufige Fragen und Antworten

Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Vielzahl allgemeiner Fragen, Fragen zu einem ersten Termin sowie Fragen zu den Kosten dargestellt.

Spezielle Fragen, die bestimmte Rechtsbereiche betreffen, finden Sie auf der Seite des jeweiligen Rechtsgebiets.

Wenn Sie Ihre Frage in unserer Übersicht nicht finden oder eine Antwort näher erläutert haben möchten, melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir helfen Ihnen!

Übersicht

01. Allgemeine Fragen

Ein Anwaltszwang besteht nur vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem BGH. Bei einem Prozess vor den Amtsgerichten besteht keine Anwaltspflicht und Sie dürfen selbst auftreten.

Unabhängig davon, ob Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich aber immer, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollends ausgeschöpft werden. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, umso besser. Bereits zu Anfang eines Verfahrens können Fehler begangen werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abändern lassen.

Sie können Ihren Rechtsanwalt jederzeit wechseln. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns sodann um die Korrespondenz mit dem ehemals beauftragten Rechtsanwaltskollegen.

02. Fragen bzgl. eines ersten Beratungstermins

Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail als auch über unser Kontaktformular vereinbaren. Wir finden einen individuellen Termin für Sie.

Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage einen ersten Termin.

Sollte es sich um eine besonders dringliche Angelegenheit handeln, wie etwa einer Gewaltschutzsache, so erhalten Sie bevorzugt und kurzfristig einen Termin.

Für eine effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen wir umfangreiche Informationen. Dazu zählen insbesondere Schriftwechsel mit Konfliktparteien und/oder Behörden sowie Bescheide, Beschlüsse oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen. Gerne können Sie die Unterlagen vorab per Email oder Post zusenden.

Sie erhalten unaufgefordert Auskunft über den Fortgang der Sache. Dies kann wahlweise auf postalischem Wege oder auch per Email erfolgen.

03. Fragen bzgl. Kosten

Die Dauer eines Gesprächs und der damit verbundenen Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall und der Schwierigkeit der Rechtsfragen ab. Die gesetzliche Maximalhöhe für ein erstes Beratungsgespräch als Verbraucher beträgt 190 € zzgl. MwSt. Unsere Stundensätze liegen unter dieser Höchstgrenze.

Wenn Sie sich finanziell kein Beratungsgespräch leisten können, so erhalten Sie unter gewissen Voraussetzungen Beratungshilfe. Hierzu ist ein Beratungshilfeschein erforderlich, den Sie bei dem für Ihrem Wohnort zuständigem Amtsgericht beantragen können. Idealerweise bringen Sie einen solchen Beratungshilfeschein zu Ihrem erstem Beratungsgespräch mit.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Webseite.

Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz gewährt , kommen neben der vereinbarten Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten auf Sie zu. Wir übernehmen kostenlos die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von Ihrem konkreten Fall.
Wenn Sie dies wünschen, können die Gerichtskosten im Vorfeld durch uns berechnet werden. Wenn Ihr Anliegen vor Gericht Erfolg hat, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch gegen Ihren Prozessgegner auf Erstattung Ihrer Kosten.

Bei Bedürftigkeit und bestehenden Erfolgsaussichten erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Eine Einschätzung, ob die Voraussetzungen voraussichtlich vorliegen, kann von unseren Rechtsanwälten vorgenommen werden.

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Melden Sie sich unverbindlich bei uns. Wir sind für Sie da.