Der BGH hat entschieden: Eine Ehe, die per Videocall in Utah geschlossen wurde, ist in Deutschland nicht rechtsgültig. Da die Eheerklärungen in Deutschland abgegeben wurden, ist deutsches Recht maßgeblich. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren erfahrenen Familienrechtsanwälten.
BGH erklärt Eheschließung per Videocall für unwirksam: Paar darf in Deutschland erneut heiraten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass eine Eheschließung per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah/USA nach deutschem Recht nicht gültig ist. Ein nigerianisches Paar, das in Deutschland lebt, hatte im Mai 2021 während seines Aufenthalts in Deutschland per Videocall vor einer Behörde in Utah geheiratet. Da diese Art der Eheschließung nicht den deutschen gesetzlichen Vorgaben entspricht, steht sie einer erneuten Eheschließung in Deutschland nicht im Weg.
BGH erklärt Online-Eheschließung per Videocall für unwirksam – Keine Anerkennung in Deutschland
Die Eheschließung per Videotelefonie vor einem Standesbeamten in Utah (USA) ist nach deutschem Recht nicht gültig. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 25. September 2024 (Az. XII ZB 244/22).
Im vorliegenden Fall hatten zwei nigerianische Staatsbürger, die in Deutschland wohnhaft sind, im Mai 2021 während ihres Aufenthalts in Deutschland per Videocall in den USA geheiratet. Die Behörde in Utah stellte ihnen eine amerikanische Eheurkunde mit Apostille aus – eine offizielle Beglaubigung für den internationalen Urkundenverkehr.
Trotz dieser Apostille verweigerte das zuständige Meldeamt in Deutschland die Anerkennung der Ehe. Der BGH stellte klar, dass eine virtuelle Trauung im Ausland nicht ausreicht, um nach deutschem Recht als verheiratet zu gelten.
BGH-Urteil: Online-Ehe aus Utah kein Hindernis für Eheschließung in Deutschland
Nach der Ablehnung durch das deutsche Meldeamt beantragte das Paar eine Eheschließung nach deutschem Recht. Das zuständige Standesamt hatte jedoch Zweifel, ob die bereits in Utah geschlossene Online-Ehe einer erneuten Trauung entgegensteht. Daher legte es den Fall dem Amtsgericht (AG) Köln im Rahmen einer Zweifelsvorlage vor.
Das AG Köln (Beschl. v. 30.12.2021, Az. 378 III 248/21) sowie das Oberlandesgericht (OLG) Köln in zweiter Instanz (Beschl. v. 08.03.2022, Az. 26 Wx 3/22) entschieden, dass die per Videotelefonie geschlossene Ehe nach deutschem Recht unwirksam ist. Die Gerichte stellten klar, dass das Standesamt die Eheschließung in Deutschland nicht aufgrund der Online-Trauung in Utah verweigern darf.
BGH bestätigt: Online-Eheschließung aus Utah in Deutschland unwirksam – Neuerliche Trauung möglich
Die Standesamtsaufsicht legte Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Köln ein – jedoch ohne Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil und stellte klar: Eine Ehe kann gemäß Art. 13 Abs. 4 S. 1 EGBGB in Deutschland nur nach den gesetzlichen Vorgaben der §§ 1310, 1311 BGB geschlossen werden. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner ihre Erklärungen persönlich vor einem Standesbeamten abgeben müssen.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Eheschließung im Ausland erfolgt, da dann das dortige Recht angewendet werden kann. Doch der BGH machte deutlich, dass entscheidend der Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen ist – und dieser lag in Deutschland. Es reicht bereits, wenn nur eine der Erklärungen im Inland abgegeben wird, um die deutsche Rechtsform zu verpflichten.
Fazit: Da das Paar seine Erklärungen aus Deutschland abgab, hätte die Eheschließung nach deutschem Recht erfolgen müssen. Die Online-Trauung mit dem US-Standesbeamten bleibt somit unwirksam. Dies hat jedoch keine negativen Auswirkungen auf das Paar – sie können problemlos nach deutschem Recht heiraten. Das zuständige Standesamt wird die Eheschließung nun anerkennen.
Rechtssichere Eheschließung? Unsere Anwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu Eheschließungen, internationalen Ehebestimmungen und der Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ehe rechtlich einwandfrei und anerkannt ist.