Ohne Vorsorge bleibt Ihr digitales Erbe ungeregelt. Was mit Online-Konten, Daten und Profilen im Todesfall geschieht – wir als erfahrene Rechtsanwälte im Erbrecht beraten Sie umfassend zum digitalen Nachlass.
Digitaler Nachlass – was mit den Accounts Verstorbener geschieht
Der digitale Nachlass betrifft uns alle – früher oder später. Nahezu jeder Mensch hinterlässt heute digitale Spuren: Social-Media-Profile auf Plattformen wie Facebook, E-Mail-Konten, Fotosammlungen in der Cloud oder Abonnements bei Streamingdiensten.
Auch wenn der Mensch nicht mehr lebt – seine digitalen Daten bleiben bestehen. Doch obwohl die digitale Welt fester Bestandteil unseres Alltags ist, kümmern sich nur wenige rechtzeitig um ihren digitalen Nachlass. Oft wissen die Hinterbliebenen nicht, welche Online-Konten existieren – oder wie sie damit umgehen sollen.
Wir klären auf:
• Was alles zum digitalen Nachlass gehört,
• Was im Todesfall mit Online-Konten passiert,
• Und was Sie bereits zu Lebzeiten oder als Angehöriger im Erbfall tun können.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass – auch „digitales Erbe“ genannt – zählen sämtliche Rechtspositionen und Daten, die eine verstorbene Person im digitalen Raum hinterlässt. Dazu gehören unter anderem:
Verträge mit Dienstleistern, z. B. E-Mail-Provider, Domainanbieter oder Streaming-Plattformen
Profile in sozialen Netzwerken samt gespeicherter Inhalte wie Chatverläufe oder Posts
Zugänge zu Online-Banking, Versandhändlern oder digitalen Datenbanken
Lokale Dateien auf Speichermedien wie USB-Sticks, Festplatten oder Mobilgeräten
Online-Archive mit Fotos, Musik, Videos und anderen digitalen Inhalten
Digitaler Nachlass ist mehr als nur ein Facebook-Profil.
Mit unserer rechtlichen Beratung stellen Sie sicher, dass alles geregelt ist – übersichtlich, rechtssicher und individuell passend.
Der digitale Nachlass im Todesfall
Beim Tod eines Menschen geht auch sein digitaler Nachlass vollständig auf die Erben über. Das Erbrecht folgt dem Grundsatz der Universalsukzession – das heißt: Die Erben treten in sämtliche rechtlichen Positionen des Verstorbenen ein. Dazu gehören auch sämtliche digitalen Inhalte und Verträge.
Als Erbe erhalten Sie somit nicht nur die Nutzungsrechte an digitalen Daten und Online-Konten, sondern übernehmen auch die bestehenden Verträge mit den jeweiligen Anbietern – beispielsweise sozialen Netzwerken oder Cloud-Diensten. Die Folge: Verträge laufen weiter, Daten bleiben gespeichert und Dienstleister können weiterhin Zahlungen verlangen. Gleichzeitig haben Sie als Erbe das Recht, auf die Daten und Konten zuzugreifen – selbst dann, wenn diese durch Passwörter geschützt sind.
Einzige Ausnahme: Sind Daten offline gespeichert (z. B. auf einem USB-Stick) und durch ein Passwort gesichert, besteht kein Anspruch darauf, dieses Passwort zu umgehen.
Darüber hinaus können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jeweiligen Anbieter spezielle Regelungen für den Todesfall enthalten. Ob diese wirksam und rechtlich bindend sind, muss im Einzelfall geprüft werden.
Viele Angehörige wissen gar nicht, welche digitalen Spuren der Verstorbene hinterlassen hat.
Möchten Sie schon zu Lebzeiten Ihren digitalen Nachlass regeln? Oder benötigen Sie als Angehöriger Unterstützung beim Zugang zum digitalen Erbe?
Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln
Der digitale Nachlass sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Wer bereits sein „klassisches“ Erbe regelt, sollte auch an seine digitalen Spuren denken – also an Online-Konten, E-Mails, Cloud-Daten und Co. Auch Erben selbst können und sollten den digitalen Nachlass ordnen. Denn: Auch digitale Werte unterliegen dem Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Wir zeigen Ihnen, was Sie als Nutzer oder als Erbe beachten sollten:
Was Sie als Nutzer tun können:
Kümmern Sie sich frühzeitig, um im Ernstfall Klarheit zu schaffen.
Erstellen Sie eine übersichtliche Liste, die folgende Informationen enthält:
Welche Online-Konten und digitalen Daten existieren?
Wie können Erben darauf zugreifen (z. B. Passwörter, Sicherheitsfragen)?
Was soll mit den Daten nach Ihrem Tod geschehen?
Diese Liste kann Ihrem Testament beigefügt werden – achten Sie dabei unbedingt auf die gesetzlichen Formvorschriften.
Sie können außerdem eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, sich um Ihren digitalen Nachlass zu kümmern – auch ohne sie als Erben einzusetzen.
Was Sie als Erbe tun können:
Als Erbe haben Sie das Recht, über digitale Konten und Daten zu verfügen. Sie dürfen sie weiter nutzen, ändern oder auch löschen.
Hierfür ist es oft notwendig, Kontakt mit den jeweiligen Anbietern aufzunehmen. Wenn sich diese auf ihre AGB berufen und Ihnen den Zugang verweigern, können Sie Ihre Rechte notfalls gerichtlich durchsetzen.
Wie bei jedem Erbe gilt: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Wenn Sie als Nutzer rechtzeitig planen, ersparen Sie Ihren Angehörigen später viel Aufwand und Unsicherheit. Wir beraten Sie gern – sei es bei der Gestaltung Ihres digitalen Nachlasses, bei Vollmachten oder Testamenten. Und natürlich vertreten wir Sie auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Anbietern oder im Erbfall.


