Was ist eine Beistandschaft?
Die Beisstandsschaft ist ein kostenfreies Angebot des Jugendamtes. Als Beistand kann das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter des Kindes die Vaterschaftsfeststellung und die Geltendmachung von Kindesunterhalt betreiben.
Wie beantragt man eine Beistandschaft?
Es ist ein schriftlicher Antrag bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erforderlich. Dieser Antrag muss durch den alleinerziehenden Elternteil selbst erfolgen und ist insbesondere nicht durch einen Vertreter, wie einem Rechtsanwalt, möglich. Es handelt sich um ein höchstpersönliches Recht.
Was sind die Folgen der Beantragung eines Beistands?
Der Beistand des Kindes ist gesetzlicher Vertreter des Kindes neben dem antragstellenden Elternteil. Der antragstellende Elternteil hat kein Weisungsrecht. Er kann daher die Art und Weise der Tätigkeit nicht festlegen.
Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten oder eine Beistandschaft beantragen?
Die Inanspruchnahme von anwaltlicher Hilfe ist insbesondere sinnvoll, wenn das Jugendamt in personeller oder zeitlicher Hinsicht nicht die Möglichkeiten hat, Sie umfassend zu betreuen. Insbesondere bei der Geltendmachung des Kindesunterhalts erleben wir es, dass der Beistand nur lasch reagiert. Bevor es in das gerichtliche Verfahren übergeht, werden häufig über einen längeren Zeitraum hinweg mehrere Schreiben an den Unterhaltspflichtigen geschickt. Nach unserer beruflichen Erfahrung wird ein Elternteil, der bereits erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde, auch nach einem weiteren Schreiben nur in seltensten Fällen agieren. Wir gehen daher in solchen Fällen resoluter vor, indem wir bereits nach erstmaliger erfolgloser Aufforderung zur Zahlung des Kindesunterhalts in das gerichtliche Verfahren übergehen. Dies selbstverständlich nur in vorheriger Absprache mit unserer Mandantschaft.
Der große Vorteil in der Bestellung einer Beistandschaft liegt sicherlich darin, dass es eine kostenfreie Möglichkeit darstellt. Aber auch bei Beauftragung eines Rechtsanwalts besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen, sodass Kosten zunächst nicht entstehen. Zumindest hinsichtlich des Mindestunterhalts des Kindes kann zudem regelmäßig ein einstweiliges Verfahren angestrebt werden, mit dem beschleunigt Kindesunterhalt erhalten werden kann.
Kann ich trotz Bestellung eines Beistands einen Rechtsanwalt beauftragen?
Trotz Einschaltung der Beistandschaft ist es möglich, einen Rechtsanwalt für einen bestimmten Teilbereich, etwa für Unterhaltssachen, zu beauftragen. Im Rahmen einer Beistandschaft vertritt das Jugendamt „neben“ dem antragstellenden Elternteil die Interessen der Kinder und nicht „anstelle“. Der Elternteil hat daher das Recht weiterhin die unterhaltsrechtlichen Interessen des Kindes wahrzunehmen. Nur in bestimmten Fällen, etwa wenn der Beistand in einem Rechtsstreit als Vertreter des Kindes auftritt, ist dieser ausschließlich zuständig.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wir unterstützen Sie umfassend auf dem Gebiet des Unterhaltsrechts sowie in weiteren familienrechtlichen Streitigkeiten. Wir fordern den anderen Elternteil regelmäßig zunächst dazu auf, Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen. Sodann kann der Unterhaltsanspruch durch uns berechnet werden. Wir übernehmen zudem die Geltendmachung und Durchsetzung dieses Anspruchs.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.