Unser Team
Lernen Sie uns kennen!
Erfahren Sie mehr über unser Kanzleiteam.
Die Kanzlei
Bereits seit über 30 Jahren bieten wir Ihnen kompetente Rechtsberatung in Merzig. Unsere Bürogemeinschaft, bestehend aus vier Rechtsanwälten und Fachanwälten, unterstützt Sie umfassend in Ihrem rechtlichem Problemfeld.
- langjährige Erfahrung
- ausführliche Beratung
- qualifizierte Rechtsanwälte & Fachanwälte
Die Rechtsanwälte
Unsere Vorgehensweise
1
schnelle Terminvergabe
Wir bemühen uns um eine Terminvergabe innerhalb weniger Tagen. Bereits durch Zeitablauf können erhebliche rechtliche Nachteile entstehen. Daher ist es uns ein besonderes Anliegen, die Beratungstermine in unserer Rechtsanwaltskanzlei in Merzig möglichst kurzfristig zu vergeben.
2
umfassende Beratung
Unsere Rechtsanwälte & Fachanwälte beraten Sie umfassend in Ihrem rechtlichen Anliegen. Insbesondere für ein erstes Beratungsgespräch nehmen sich unsere Rechtsanwälte in unserer Merziger Kanzlei besonders viel Zeit.
3
Individuelles Vorgehen
Jedes Rechtsanliegen ist anders und bedarf eines individuellen Vorgehens. Unsere Rechtsanwälte & Fachanwälte bilden sich regelmäßig fort, um bei Ihren Lösungsansätzen die neusten Rechtsentwicklungen berücksichtigen zu können. Selbstverständlich sprechen wir im Vorfeld das Vorgehen mit Ihnen ab.
FAQ
Wann muss ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
Ein Anwaltszwang besteht grundsätzlich nur vor den Landgerichten, den Oberlandesgerichten und dem BGH. Insbesondere in Familiensachen besteht häufig auch vor den Amtsgerichten ein Anwaltszwang.
Unabhängig davon, ob Anwaltszwang besteht, empfiehlt es sich aber immer, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre rechtlichen Möglichkeiten vollends ausgeschöpft werden. Je früher ein Rechtsanwalt beauftragt wird, umso besser. Bereits zu Anfang eines Verfahrens können Fehler begangen werden, die sich zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abändern lassen.
Kann ich einen bereits beauftragten Rechtsanwalt wechseln?
Sie können Ihren Rechtsanwalt jederzeit wechseln. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf. Wir kümmern uns sodann um die Korrespondenz mit dem ehemals beauftragten Rechtsanwaltskollegen.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können einen Termin telefonisch, per E-Mail als auch über unser Kontaktformular vereinbaren. Wir finden einen individuellen Termin für Sie.
Ist eine kurzfristige Terminvereinbarung möglich?
Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Tage einen ersten Termin.
Sollte es sich um eine besonders dringliche Angelegenheit handeln, wie etwa einer Gewaltschutzsache, so erhalten Sie bevorzugt und kurzfristig einen Termin.
Welche Unterlagen soll ich zu einem Termin mitbringen?
Für eine effektive Bearbeitung Ihrer Angelegenheit benötigen wir umfangreiche Informationen. Dazu zählen insbesondere Schriftwechsel mit Konfliktparteien und/oder Behörden sowie Bescheide, Beschlüsse oder andere Dokumente mit Bezug zu Ihrem Anliegen. Gerne können Sie die Unterlagen vorab per Email oder Post zusenden.
Wie hoch ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch?
Die Dauer eines Gesprächs und der damit verbundenen Kosten hängen vom jeweiligen Einzelfall und der Schwierigkeit der Rechtsfragen ab. Die gesetzliche Maximalhöhe für ein erstes Beratungsgespräch als Verbraucher beträgt 190 € zzgl. MwSt. Unsere Stundensätze liegen unter dieser Höchstgrenze.
Können die Gebühren durch den Staat übernommen werden?
Wenn Sie sich finanziell kein Beratungsgespräch leisten können, so erhalten Sie unter gewissen Voraussetzungen Beratungshilfe. Hierzu ist ein Beratungshilfeschein erforderlich, den Sie bei dem für Ihrem Wohnort zuständigem Amtsgericht beantragen können. Idealerweise bringen Sie einen solchen Beratungshilfeschein zu Ihrem erstem Beratungsgespräch mit.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Webseite.
Entstehen Kosten, wenn ich rechtsschutzversichert bin?
Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung Kostenschutz gewährt , kommen neben der vereinbarten Selbstbeteiligung keine weiteren Kosten auf Sie zu. Wir übernehmen kostenlos die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.
Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig von Ihrem konkreten Fall.
Wenn Sie dies wünschen, können die Gerichtskosten im Vorfeld durch uns berechnet werden. Wenn Ihr Anliegen vor Gericht Erfolg hat, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch gegen Ihren Prozessgegner auf Erstattung Ihrer Kosten.
Können die Gerichtskosten durch den Staat übernommen werden?
Bei Bedürftigkeit und bestehenden Erfolgsaussichten erhalten Sie Prozesskostenhilfe. Eine Einschätzung, ob die Voraussetzungen voraussichtlich vorliegen, kann von unseren Rechtsanwälten vorgenommen werden.
Soforthilfe vom Rechtsanwalt
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